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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Dortmund, 11. August 2014
Aufhebung der Startsperre nach Begleichung des Nenn- bzw. Reuegeldes

Die gegen den folgenden Sportler verhängte Sperre wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, da der Sportler das geforderte Nenngeld und / oder Reuegeld inzwischen gezahlt hat:

Heidemann, Stefan Squadra Cieclismo Colonia GER19780403

Die Forderung an die Sportler, die noch nicht bezahlt haben bleibt bestehen (s. Amtliche Bekanntmachung vom 21.07.2014), bis das geforderte Nenngeld oder Reuegeld gezahlt ist.

gez.:
Günter Schäfer, Koordinator Straße NRW

Kategorie: Straßenrennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.