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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 27. Oktober 2014
Trikotvorgaben RG-Cross

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei Cross Veranstaltungen des BDR- oder Landesverbandskalenders nur genehmigte RG Cross Trikots oder vom Landesverband genehmigte Vereinstrikots getragen werden dürfen.

Trikots von Strassen RG’s und nat. MTB Teams dürfen nicht getragen werden.

gez.:
Walter Röseler, Beauftragter Cross; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Cyclo-Cross


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.