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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 27. Oktober 2014 Trikotvorgaben RG-Cross
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei Cross Veranstaltungen des BDR- oder Landesverbandskalenders nur genehmigte RG Cross Trikots oder vom Landesverband genehmigte Vereinstrikots getragen werden dürfen.
Trikots von Strassen RG’s und nat. MTB Teams dürfen nicht getragen werden.
gez.: Walter Röseler, Beauftragter Cross; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport
Kategorie: Cyclo-Cross
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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