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Bekanntmachung des Landesverbands Sachsen*
Leipzig, 07. Januar 2015
67. Bundestag des Sächsischen Radfahrer-Bundes

Wie bereits im Dezember auf der SRB-Internetseite veröffentlicht, laden wir hiermit zum 67. Bundestag des Sächsischen Radfahrer-Bundes ein.

Termin: Sonnabend, 7. März 2015, 10.00 Uhr

Ort: Hotel Ratskeller Schwarzenberg, Markt 1, 08340 Schwarzenberg
Tel.: (0 37 74) 1 76 21-30
Fax: (0 37 74) 1 76 21-3 18
E-Mail: info@ratskeller-schwarzenberg.de
Homepage: www. Ratskeller-schwarzenberg.de

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Delegierten
4. Genehmigung des Protokolls des 66. Bundestages am 8. März 2014
5. Genehmigung der Tagesordnung
6. Wahl der Wahlkommission und Stimmenzähler
7. Jahresbericht des Präsidenten und des Vorstandes
8. Kassenbericht der Vizepräsidentin Wirtschaft und Finanzen
9. Bericht des Kassenprüfers
10. Aussprache zu den Berichten
11. Entlastung des Vorstandes
12. Wahl des Präsidenten
13. Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder laut Satzung § 16

a) Vizepräsidentin Wirtschaft und Finanzen
b) Vizepräsident Breiten- und Freizeitsport
c) Fachwart Straße/Cross
d) Fachwart Radball/-polo
e) Fachwart Mountainbike/BMX/MBO/Trial
f) Fachwart Öffentlichkeitsarbeit/Traditionspflege

14. Wahl des Kassenprüfers laut Satzung § 19
15. Wahl der Beisitzer der Rechtskommission
16. Wahl der Delegierten zur Bundeshauptversammlung 2015 in Schwerin
17. Beratung und Beschlussfassung über eventuelle Satzungsänderungen
18. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge
19. Beratung und Beschlussfassung über Gebühren und Beiträge nach Satzung § 11
20. Genehmigung des Haushaltvorschlages 2015
21. Auszeichnungen
22. Wahl des Tagungsortes für 2018
23. Verschiedenes
24. Schlusswort

Ich bitte alle Fachwarte, ihre Jahresberichte bis zum 15. Januar 2015 an die Geschäftsstelle zu senden.

gez.:
Holger Tschense, Präsident

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.