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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 15. Januar 2016
Einberufung des Hauptausschusses 2016 des Radsportverbandes Niedersachsen e.V.

Gemäß Satzung § 12 Ziffer 2 wird hiermit der Hauptausschuss des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Samstag, den 5. März 2016, einberufen.

Tagungslokal: Leonardo-Hotel Hannover, Tiergartenstr. 117, 30539 Hannover
Beginn: 10:00 Uhr, Ende ca. 16:00 Uhr.

Anträge an den Hauptausschuss sind schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Antragsstellers (bei Vereinen der Vorstand nach BGB § 26) bis spätestens 6. Februar 2016 (Poststempel) an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e.V., Maschstr.20, 30169 Hannover zu richten.

Antragsberechtigt sind gemäß Satzung § 12 Ziffer 2d die Mitgliedsvereine, die Radsportkreise, Regionen, Radsportbezirke, die Organe gemäß § 9 Ziff. 2 bis Ziff. 6, die Fachkonferenzen sowie der Vorstand der Radsportjugend.

Mitglieder des Hauptausschusses sind gemäß § 12 Ziffer 3 der Ehrenpräsident, die Mitglieder des Präsidiums, die Koordinatoren gemäß OKsM, der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende der Radsportjugend, die Vorsitzenden der anerkannten Kreise, Regionen und Bezirke, die Sprecher der Vereine, die LV-Trainer und der Geschäftsführer.

Die Versammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Mitglieder des Hauptausschusses, die Revisoren und eingeladene Gäste.
Die Vorsitzenden der Radsportkreise, Regionen und –Bezirke können sich vertreten lassen. Die Vertretung ist der Geschäftsstelle schriftlich vor Beginn der Versammlung anzuzeigen.

Die Tagesordnung mit den Anträgen wird den Mitgliedern des Hauptausschusses satzungsgemäß mindestens zwei Wochen vorher zugeschickt.

gez.:
Klaus Peter Haupka, Radsportverband Niedersachsen e.V.

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.