1 Einträge gefunden ...Seite 1 von 1
Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 28. Oktober 2016
Auslandstartgenehmigung

Aus gegebener Veranlassung weisen wir nochmals darauf hin, dass für den Start bei Lizenzrennen im Ausland eine Auslandsstartgenehmigung benötigt wird (BDR-Sportordnung Artikel 4.4.3).

Für nationale Rennen des Gastlandes wird diese Genehmigung vom Radsportverband NRW erstellt. Das dazu notwendige Formular finden Sie in unserem Downloadbereich. Bei Rennen des UCI-Kalenders muss eine Genehmigung beim BDR in Frankfurt beantragt werden.

Beim einem Start im Ausland ohne Genehmigung muss mit einer Bestrafung gemäß BDR-Strafenkatalog gerechnet werden.

gez.:
Hermann Schiffer, Technische Kommission NRW

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.