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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 24. März 2017
Einberufung zur außerordentlichen Jugendhauptversammlung 2017 der Radsportjugend des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. (RSVN).

Aufgrund der geänderten Jugendordnung wird gemäß § 5 hiermit eine außerordentliche Jugendhauptversammlung der Radsportjugend des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Samstag, den 29. April 2017, einberufen.

Tagungslokal:
Clubhaus des Hannoverschen Radsport-Club von 1912 e. V.
Weddigenufer 23
30167 Hannover
Beginn: 14:00 Uhr

Die Jugendhauptversammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine des Radsportverbandes Niedersachsen, der Gliederungen sowie die Mitglieder des Jugendvorstandes und eingeladene Gäste.

Nach § 5 Ziffer 7 der Jugendordnung entsenden die Vereine und Gliederungen des Radsportverbandes Nieder-sachsen die Jugendleiter oder ihre Beauftragten und melden diese namentlich dem Versammlungsleiter bis zur Eröffnung der Jugendhauptversammlung (Meldungen möglichst bis 25. April 2017 an Kai Wagner, Birkenweg 5, 38277 Heere, Email: mozartwagner@aol.com oder wagner@radsportverband.de).

Anträge an die Jugendhauptversammlung sind schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Antragsstel-lers (bei Vereinen der Vorstand nach BGB § 26) bis spätestens 07. April 2017 (Poststempel) an die Geschäfts-stelle des RSVN, Maschstr. 20, 30169 Hannover zu richten.

Antragsberechtigt sind gemäß Jugendordnung § 5 Ziffer 9 die Radsportjugend, die Jugendleiter oder Beauf-tragten der Vereine und der Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen, der Jugendvorstand sowie das Präsidium des Radsportverbandes Niedersachsen.

gez.:
Kai Wagner, Vorsitzender der Radsportjugend

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.