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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 04. Dezember 2023 Neuausbildung zum LV-Kommissär m/w/d Rennsport Straße, Bahn, Cross, MTB
Der Bund Deutscher Radfahrer bietet im Februar 2024 erstmalig eine zentrale Ausbildung für LV-Kommissäre (VKK) Straße, Bahn, Cross, MTB (16 LE) an. Der Lehrgang ist für interessierte Teilnehmer*innen aller Landesverbände offen. Der Lehrgang wird nach der BDR-Ausbildungsrichtlinie für Kommissäre / Kommissärinnen durchgeführt.
Termin:
Samstag, 17. Februar 2024 – Sonntag, 18. Februar 2024
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: ca. 14:30Uhr
Lehrgangsort:
Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Lehrgangsleitung:
Tim Gutmann; National-Elite-Kommissär
Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter: 20 Jahre (Jüngere Kandidaten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können am Lehrgang teilnehmen. Sie dürfen vom LV als VKK erst mit Erreichen des zwanzigsten Geburtstages eingesetzt werden), BDR-Mitgliedschaft, mindestens zwei Jahre Erfahrung als Kommissär und als Kommissär vom LV eingesetzt.
Es wird empfohlen sich vorab mit den sportlichen Regelwerken des BDR auseinander zu setzen.
Der Lehrgang endet mit einer 90-minütigen, schriftlichen Prüfung. Das Prüfungsergebnis wird den LV’s mitgeteilt. Den LV’s obliegt die Benennung zum LV Kommissär.
Organisatorische Hinweise:
Aufgrund der Teilnehmerbegrenzung von 15 Personen, erfolgt die Platzvergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Es wird eine Teilnahmegebühr von 120,00€ erhoben. Hierin enthalten sind Mittagessen und Getränke.
Übernachtungen können begrenzt im LSB angeboten werden und müssen rechtzeitig über den Veranstalter gebucht werden. Pauschale 49,00€ (DZ p.P.) bzw. 63,50€ (EZ) inkl. Abendessen und Frühstück.
Interessierte Teilnehmer*innen melden sich bitte bis spätestens 20.01.2024 über den BDR Trainerclub an .
Anmeldung über BDR-Trainerclub
gez.: Technische Kommission des BDR; Falk Putzke-Schmidt, Ref. Leistungssport
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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