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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 16. Februar 2018 Hauptausschuss des Bundes Deutscher Radfahrer e.V. (ohne BHV)
Gemäß §12, Ziff. 2 d) der BDR-Satzung 2017 wird der Hauptausschuss (HA) hiermit für
Sonntag, den 29. April 2018, 10:00 Uhr nach Frankfurt am Main (Lindner Hotel, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt/Main) einberufen.
Die teilnahmeberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses ergeben sich aus dem §12, Ziff. 3 a) der BDR-Satzung. Sie werden zusätzlich zu dieser Veröffentlichung schriftlich von der Bundesgeschäftsstelle eingeladen.
Anträge zum Hauptausschuss und Bewerbungen für die Deutschen Meisterschaften müssen gemäß § 12, Ziff. 2 e) und f) mit einer schriftlichen Begründung (als Word-Datei) über den zuständigen Landesverband eingereicht und bis spätestens 31.03.2018 bei der Geschäftsstelle (Generalsekretariat) vorliegen.
Nachstehend finden Sie die vorläufige Tagesordnung zur Hauptausschusssitzung.
Vorläufige Tagesordnung der Hauptausschusssitzung 29. April 2018 in Frankfurt
TOP 1 Begrüßung und Ehrungen
TOP 2 Festlegung der endgültigen Tagesordnung
TOP 3 Genehmigung des Protokolls der HA-Sitzung vom 30.03.2017
TOP 4 Feststellung und Bekanntgabe der Stimmberechtigten
TOP 5 Berichte
- des Präsidenten
- der Kommissionen
- der Koordinatoren
- des Vizepräsidenten Wirtschaft und Finanzen
- der Revisoren
TOP 6 Genehmigung der Berichte und Entlastung des Präsidiums
TOP 7 Anträge und Beschlussfassung zu Ordnungen und Nebenordnungen
TOP 8 Nachwahl Koordinatoren
TOP 9 Genehmigung des Haushaltsplanes 2018
TOP 10 Festsetzung der Gebühren
TOP 11 Jugend
TOP 12 Beschlussfassung über eingegangene Anträge zum Sportbetrieb
- Vorstellung der Änderung der Lizenzklassen 2019
TOP 13 Vergabe Deutsche Meisterschaften 2020
TOP 14 Diverses
- BHV 2019 am 4.-6.04.2019 in Hamburg
TOP 15 Schlusswort des Präsidenten
gez.: Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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