1 Einträge gefunden ...Seite 1 von 1
Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 28. November 2014
Einberufung der Jugendhauptversammlung 2015 des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. (RSVN)

Gemäß Jugendordnung § 5 wird hiermit die Jugendhauptversammlung der Radsportjugend des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Samstag, den 17. Januar 2015, einberufen.

Tagungslokal: Clubhaus des RC Blau-Gelb Langenhagen von 1927 e. V., Emil-Berliner-Straße 32, 30851 Langenhagen

Beginn: 14:00 Uhr

Die Versammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine des Radsportverbandes Niedersachsen, der Gliederungen (Jugendhauptausschuss) sowie die Mitglieder des Jugendvorstandes.

Nach § 5 Ziffer 6. der Jugendordnung entsenden die Vereine und Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen die Jugendleiter oder ihre Beauftragten und melden diese namentlich bis zum 16.01.2015 an (Meldungen an Kai Wagner, Birkenweg 5, 38277 Heere, Email: mozartwagner@aol.com).

Anträge an die Jugendhauptversammlung sind schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Antragsstellers bis spätestens 2. Januar 2015 (Poststempel) an die Geschäftsstelle des RSVN, Maschstr.20, 30169 Hannover zu richten.

Antragsberechtigt sind gemäß Jugendordnung § 5 Ziffer 8 die Radsportjugend, die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine und der Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen, der Jugendhauptausschuss, der Jugendvorstand sowie das Präsidium des Radsportverbandes Niedersachsen.

Mitglieder des Jugendhauptausschusses sind gemäß § 6 Ziffer 2 die Jugendleiter oder Beauftragten der Untergliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen und die Mitglieder des Jugendvorstandes

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Abstimmung der Tagesordnung
2. Grußwort
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bericht des Vorsitzenden der Radsportjugend und Aussprache
5. Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden der Radsportjugend und Aussprache
6. Entlastung des Jugendvorstandes
7.1Wahl des / der Vorsitzenden der RSJN
7.2 Wahl eines Beisitzers
7.3 Wahl von bis zu zwei kooptierten Mitgliedern
8. Geplante Maßnahmen und Termine 2015
9. Beschlussfassung über Anträge
10. Verschiedenes / Schlusswort

gez.:
Kai Wagner, Vorsitzender; Daniela Böschen, Stellvertretende Vorsitzende

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.