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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 11. Dezember 2014
Bundeshauptversammlung 2015

Die Bundeshauptversammlung 2015 wird hiermit gemäß § 10, Ziff. 3 der BDR-Satzung für Samstag, den 28. März 2015 10:00 Uhr nach Schwerin (Rittersaal in der Rittergasse) einberufen. Die vorläufige Tagesordnung wird satzungsgemäß bis zum 30. Januar 2015 veröffentlicht.

Anträge zur BHV müssen – ebenfalls nach §10. Ziff. 6 und Ziff. 7 der BDR-Satzung bis spätestens 13. Februar 2015 bei der Bundesgeschäftsstelle vorliegen.

Senden Sie bitte die Anträge an das Generalsekretariat unter folgender Adresse: karine.pillon@bdr-online.org.

gez.:
Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.