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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 22. Dezember 2014
Generalausschreibung Renngemeinschaften Strasse 2015

Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese ist gültig bis zum 15.10.2015.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2015 bei der BDR Geschäftsstelle gestellt werden.

Die Anträge müssen enthalten:

- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift und Lizenz-Nummer
Die Sportlichen Leiter müssen eine entsprechende Lizenz gelöst haben. Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG innerhalb eines Rennens sein. Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse unbedingt angeben (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankdaten
- Vorgesehene Werbung
- Fahrer: Name, Anschrift, Lizenz-Nummer und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr (€ 250,00)
Commerzbank AG Frankfurt/Main,
BIC: COBADEFFXXX,
IBAN: DE24 5008 0000 0510 0677 00 mit
der Angabe: RG-Meldegebühr 2015, Name RG

Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Antragsformular Straße RG... (word-Datei)

Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U23
- U23
- Männer Elite
- Frauen Elite/U23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport
gesondert geprüft.

* Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23 und Frauen, die bei
einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis
zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2015 möglich.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt werden, wenn sie ihre
Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in
Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Bei Renngemeinschaften der
Nachwuchsklassen kann eine Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen.
In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine
Renngemeinschaft abstellen.. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport
geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen
Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereintrikots deutlich unterscheiden. Die
vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters
Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner
ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen
zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Strasse dürfen als solche nur bei Strassenrennen starten.

Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist zu senden an:
Bund Deutscher Radfahrer e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt / Main
Oder als PDF an info@bdr-online.org

gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.