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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 22. Oktober 2015 Verbandsrat des Bundes Deutscher Radfahrer e.V.
Gemäß §13, Ziff. 2 c) der BDR-Satzung 2015 wird der Verbandsrat (VR) hiermit für Samstag, den 28. November 2015, 9:30 Uhr nach Frankfurt am Main (LSBH Otto-Fleck-Schneise) einberufen.
Die teilnahmeberechtigten Mitglieder des Verbandrates ergeben sich aus dem §13, Ziff. 3 a) der BDR-Satzung. Sie werden zusätzlich zu dieser Veröffentlichung schriftlich von der Bundesgeschäftsstelle eingeladen.
Anträge zum Verbandsrat müssen gemäß § 13, Ziff. 2 d) mit einer schriftlichen Begründung (als Datei) über den zuständigen Landesverband eingereicht und bis spätestens 14.11.2015 bei der Geschäftsstelle (Generalsekretariat) vorliegen.
gez.: Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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