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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 27. Januar 2016
Hauptausschuss des Bundes Deutscher Radfahrer e.V. (ohne BHV)

Gemäß §12, Ziff. 2 d) der BDR-Satzung 2015 wird der Hauptausschuss (HA) hiermit für Samstag, den 09. April 2016, 10:00 Uhr nach Neunkirchen, Saarland (KOMMunikationszentrum, Kleiststraße 30b, 66538 Neunkirchen ) einberufen.

Die teilnahmeberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses ergeben sich aus dem §12, Ziff. 3 a) der BDR-Satzung. Sie werden zusätzlich zu dieser Veröffentlichung schriftlich von der Bundesgeschäftsstelle eingeladen.

Anträge zum Hauptausschuss und Bewerbungen für die Deutschen Meisterschaften müssen gemäß § 12, Ziff. 2 e) und f) mit einer schriftlichen Begründung (als Word-Datei) über den zuständigen Landesverband eingereicht und bis spätestens 09.03.2016 bei der
Geschäftsstelle (Generalsekretariat) vorliegen.

Nachstehend finden Sie die vorläufige Tagesordnung zur Hauptausschusssitzung.

Vorläufige Tagesordnung der Hauptausschusssitzung 9. April 2016 in Neunkirchen
TOP 1 Begrüßung und Ehrungen
TOP 2 Festlegung der endgültigen Tagesordnung
TOP 3 Genehmigung des Protokolls der HA-Sitzung vom 28.03.2015
TOP 4 Feststellung und Bekanntgabe der Stimmberechtigten
TOP 5 Berichte
- des Präsidenten
- der Kommissionen
- der Koordinatoren
- des Vize-Präsidenten Wirtschaft, Finanzen und Marketing
- der Revisoren
TOP 6 Genehmigung der Berichte und Entlastung des Präsidiums
TOP 7 Anträge und Beschlussfassung zu Ordnungen und Nebenordnungen
TOP 8 Nachwahl Koordinatoren
TOP 9 Genehmigung des Haushaltsplanes 2016
TOP 10 Festsetzung der Gebühren
TOP 11 Jugend-/ Nachwuchsprojekte (ca. 90 Minuten)
TOP 12 Beschlussfassung über eingegangene Anträge zum Sportbetrieb
TOP 13 Vergabe Deutsche Meisterschaften 2018
TOP 14 Diverses
- BHV 2017 in Regensburg: 30.03.- 01.04.2017
TOP 15 Schlusswort des Präsidenten

gez.:
Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.