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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern*
Augsburg, 26. Januar 2016
Einladung zum 45. ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Radsport Verband e.V.

Die Einladung zum 45. ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Radsport Verbandes.

Tag: 12.03.2016
Ort: Paulushofen, Dorfstr. 23, Landgasthof Euringer,
Beginn: 9:30 Uhr

§ 10 der Satzung des Bay. Radsportverbandes vom 24.02.2013

Tagesordnung (GesO § 4 Abs. 1)

1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Genehmigung der Tagesordnung und Ernennung von drei Stimmzählern für den Verbandstag
4. Grußworte
5. Berichte (GesO § 5)
a) Präsident
b) Vizepräsident (Referent für Öffentlichkeitsarbeit)
c) Vizepräsident (Referent für Rennsport)
d) Vizepräsident (Referent für Breitensport)
e) Vizepräsident (Referent für Hallensport)
f) Vizepräsident (Referent für Wirtschaft, Finanzen und Marketing)
g) Verbandsjugendleiter
h) Revisor
6. Aussprache über die Berichte
7. Feststellen der Stimmberechtigten (§ 10 Absatz 2 u. §10 Absatz 13 a-c)
8. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 2015
9. Entlastung des Präsidiums (§ 10 Absatz 4,e)
10. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2016
11. Ehrungen
12. Behandlung eingereichter Anträge
13. Wahlen (§10 Absatz 13)
a. FW Straßenrennsport
b. FW BMX
c. FW Radball/Radpolo
d. FW Behindertenradsport
e. FW Einrad
f. FW Schulsport / Schulsportbeauftragter
g. FW Frauen
h. Kommissär Kunstradsport
i. 1. Revisor
14. Verschiedenes
15. Abschluss des Verbandstages

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezirke ihre Delegierten gemäß § 10 Absatz 12 c namentlich zu benennen haben. Zur Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten haben die Delegierten ihre Anwesenheit mit Unterschrift, auf den beim Verbandstag aufliegenden Listen zu beurkunden.

Anträge zum Verbandstag sind bis spätestens 10.02.2016 (Posteingangsstempel) an die Geschäftsstelle des BRV, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, einzureichen.

gez.:
Barbara Wilfurth, Präsidentin

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.