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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 04. April 2018
Anmeldung MTB-Marathon Weltmeisterschaft 2018

Vom 15.09.2018 finden in Auronzo (ITA) die diesjährigen MTB Marathon Weltmeisterschaften statt. Die Nominierung erfolgt über den BDR. Zusätzlich sind alle FahrerInnen qualifiziert, die bei Rennen der UCI MTB Marathon Serie im Tagesergebnis unter den Top 20 oder im Gesamtergebnis unter den Top 50 platziert sind.

Alle FahrerInnen müssen im Nationaltrikot starten, welches beim BDR käuflich erworben werden muss.

Da die Meldung über den BDR erfolgt, bitten wir alle FahrerInnen, die sich bereits über die UCI Marathon Serie qualifiziert haben (UCI §2 4.6.008 MTB rules), ihre Meldung über das vorgesehene Meldeformular bis spätestens 26.08.2018 an die BDR Geschäftsstelle zu schicken (falk.putzke@bdr-online.org).

Alle nicht qualifizierten Fahrer können sich bis spätestens 26.08.2018 ebenfalls mit Zusendung des Meldeformulars um einen Startplatz bewerben.
Die Nominierung erfolgt durch den zuständigen Bundestrainer unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Ergebnisse.

Alle nominierten und qualifizierten FahrerInnen müssen im Vorfeld eine Athletenvereinbarung unterschreiben. Mit der Anmeldung muss die Anmeldegebühr von 130€ (Startgebühr + Nationalbekleidung (KA Trikot+Hose kurz)) schon auf das Konto des BDR (Commerzbank AG Frankfurt/Main Swift – Bic.: DRESDEFFXXX,
IBAN: DE24500800000510067700) überwiesen sein, sodass der Überweisungsbeleg mit den Anmeldeunterlagen zusammen eingereicht werden kann.

Angemeldete UCI MTB Teams können ihr Teamlogo auf die Bekleidung aufbringen lassen. Das Logo muss dazu bis spätestens 06.07.2018 an die Geschäftsstelle des BDR geschickt werden (alexander.theis@bdr-online.org).

Nationalbekleidung vom letzten Jahr kann noch gefahren werden.

Anmeldeformular (Word-Datei) ...

Programm (pdf-Datei) ...

gez.:
Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Mountainbike


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.