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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 26. Januar 2017
BDR-Kommissärs-Ausbildung

Die Technische Kommission (TK) des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) plant vom 28.10. – 01.11.2017 eine Neuausbildung zum BDR-Kommissär in Bad Blankenburg (Thüringen). Die LV werden gebeten, Kandidaten zu benennen.

Folgende Bedingungen müssen die Teilnehmer erfüllen
- Alter zum Zeitpunkt des Lehrgangs vorrangig zwischen 20 und 45 Jahren
- Mindestens zwei Jahre auf LV-Ebene als LV-Kommissär / WAV aktiv
- Sprachkenntnisse in Englisch und/oder Französisch
- Bereitschaft 10-15 Tage im Jahr als BDR-Kommissär aktiv zu werden
- Bereitschaft zur weiteren Qualifikation gemäß den UCI-Ausbildungs-richtlinien zum National Elite Commissaire
- Gute Kenntnisse der Regularien des BDR

Mitglieder der LV-Vorstände können nicht als Kandidaten benannt werden.

Die Kandidaten sind in gemeinsamer Beratung der Fachwarte Straße, Bahn, MTB, Cross und des KaRi-/Kommissär- Obmanns zu benennen. Die Kandidatenliste ist nach Prioritäten zu sortieren und von allen im Abstimmungsprozess beteiligten Personen unterschrieben an die TK des BDR zu senden.

Der Lehrgang findet teilweise in Englisch statt. In der Ausbildung werden Fähigkeiten, Arbeitsweisen und Regularien, die zur Arbeit als BDR-Kommissär notwendig sind, vermittelt. Die Ausbildung erfolgt in den Rennsportdisziplinen (Straße, Bahn, MTB, Cross).

Die Ausbildung endet in einer schriftlichen Prüfung, zu deren Bestehen 75% der möglichen Punktzahl erreicht werden muss. Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen, jedoch mindestens 60% der Gesamtpunktzahl erreicht haben, bekommen die Möglichkeit eine zusätzliche Nachprüfung (praktisch) abzulegen. Alle anderen erhalten eine Teilnahmebestätigung und können beim nächsten Lehrgang ohne zusätzliche Kosten an der Prüfung teilnehmen.

Einsendeschluss für die Kandidatenanträge ist der 31. März 2017.

gez.:
Technische Kommission Rennsport

Kategorie: Rennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.