Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Trial
Vereine
Termine
Wettkampfbest.
Generalausschr.
Meisterschaft
Kommissäre/Trainer
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 726 Gäste und 10 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


27.08.2020 11:15
Anti-Doping: NADC21 mit neuem Dopingtatbestand

Bonn (rad-net) - Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) den Nationalen Anti-Doping Codes 2021 (NADC21) der NADA offiziell anerkannt. Inhaltlich ergeben sich eine Vielzahl von Neuerungen. Ein weiterer Dopingtatbestand wird eingeführt. Alle Handlungen, die darauf abzielen, eine Person einzuschüchtern, zu bedrohen und davon abzuhalten, Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen an zuständige Organisationen zu melden, sind als Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen sanktionierbar.

Zudem wird die Verbotsliste der WADA zukünftig eine Substanzklasse «Suchtmittel» (u.a. Betäubungs- und Rauschmittel) enthalten. Mit der neuen Kategorisierung «Freizeitsportler*in» sollen zuständige Anti-Doping-Organisation Athletinnen und Athleten unterhalb des Spitzensports berücksichtigen können. Und der Begriff «Schutzwürdige Personen» wird eingeführt. Darunter fallen alle Sportler 18 Jahren, mit Ausnahme der 16- und 17-jährigen Elitesportler, und alle Behindertensportler, die nach geltendem nationalen Recht nicht (voll) geschäftsfähig sind.

Zentrale Neuerung des NADC21 ist auch die Überarbeitung des Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahrens auf der Grundlage des neu eingeführten Standards für Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren. Basierend auf einer internationalen Harmonisierung der Verfahrensabläufe von Disziplinarverfahren werden auch die Prozessabläufe nationaler Sanktionsverfahren, zum Beispiel vor dem Deutschen Sportschiedsgericht, überarbeitet und angepasst.

Schließlich wird die Bedeutung der Präventionsarbeit hervorgehoben. Ein eigener Standard für Dopingprävention trägt maßgeblich zur weltweiten Verbesserung der Informations- und Aufklärungsarbeit bei. Ein wertebasierter Präventionsansatz wird Grundlage der zukünftigen Arbeit in diesem Bereich. Der NADC21 erhalten am 1. Januar 2021 Gültigkeit und löst die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2015 ab.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.009 Sekunden  (radnet)